

PRESSEMITTEILUNG 106 vom 03.09.2026
Im Rahmen der Veranstaltung "Donau in Flammen" kam es an der Marienbrücke in Vilshofen Mitte Juli dieses Jahres zu einem Brand an einer Vorrichtung auf dem Brückenbogen. Eine Nachglut des Feuerwerks war dort erneut entflammt. Um mögliche Schädigungen an der Beschichtung der Stahlkonstruktion zu überprüfen, wird am
Montag, 07.09.2026, ab 9.00 Uhr
eine Sonderprüfung durchgeführt.
Dabei werden die betroffenen Bereiche eingehend kontrolliert. Während der Prüfungsarbeiten ist mit Verkehrsbeeinträchtigungen auf der Marienbrücke zu rechnen. Für den Einsatz eines Hubsteigers muss eine Fahrspur gesperrt werden, der Verkehr kann die Brücke aber grundsätzlich weiter passieren. Verkehrsteilnehmer müssen jedoch mit Verzögerungen und gegebenenfalls kurzfristigen Wartezeiten rechnen.
Die Sonderprüfung dient dazu, den Zustand der betroffenen Stahlkonstruktion nach dem Brandereignis fachlich zu beurteilen. Sollten dabei Beschädigungen an der Beschichtung festgestellt werden, werden diese nach Möglichkeit unmittelbar im Zuge der Prüfung fachgerecht ausgebessert, um einen ausreichenden Schutz der Stahlkonstruktion weiterhin sicherzustellen.
Die Verkehrsteilnehmer werden um Geduld angesichts der zu erwartenden Beeinträchtigungen und um besondere Aufmerksamkeit im Baustellenbereich gebeten.
Tagesaktuelle Informationen zu Straßensperrungen und Umleitungen finden Sie unter www.bayerninfo.de
Rathaus am 23.09.2026 von 08:30 Uhr bis 10:30 Uhr geschlossen
Das Rathaus ist am Mittwoch, den 23.09.2026 von 08:30 Uhr bis 10:30 Uhr wegen einer Mitarbeiterschulung der Verwaltung geschlossen.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei den persönlichen Planungen (insbesondere für die rechtzeitige Beantragung von Reisedokumenten oder für Meldevorgänge).
Unterbrechung der Wasserversorgung in Garham: Ortsstraßen Am Schulfeld, Am Kirchberg (Hausnr. 1 bis 10 ½) und Dorfgasse
Im Zuge der Sanierung der Ortsstraße „Am Schulfeld“, werden in KW 37 Schieberkreuze und Hydranten erneuert. Dafür wird am Dienstag, den 08.09.2026 von 8:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr und ggf. auch am Mittwoch, 09.09.2026 vormittags im oben genannten Bereich die Trinkwasserversorgung abgesperrt.
Betroffene Haushalte werden noch benachrichtigt, zudem muss damit gerechnet werden, dass es im gesamten Ortsbereich Garham zu Druckschwankungen kommen kann.
Sorgen Sie bitte mit entsprechenden Notvorräten vor, um die Zeiträume zu überbrücken.
Wegen Extrem-Niedrigwasser: Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz und Entnahme von Grundwasser eingeschränkt
Das Landratsamt Passau verbietet per Allgemeinverfügung (zusätzlich zu dem letzte Woche verfügten Entnahmeverbot aus Oberflächengewässern) mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz sowie von Grundwasser im Landkreis Passau zu folgenden Zwecken:
Das Verbot gilt bezüglich Grundwasser sowohl für erlaubnisfreie Grundwasserentnahmen als auch für Entnahmen mit wasserrechtlicher Zulassung.
Die meisten gewerblichen, gartenbaulichen und landwirtschaftlichen Nutzungen wie Feldbewässerungen oder die Wasserentnahme zu Produktionszwecken aus dem Grundwasser mit einer bestehenden Erlaubnis sind davon nicht betroffen, sofern diese nicht im Widerspruch zu den vorgenannten Verboten stehen. Unberührt von dem Verbot bleibt außerdem die Entnahme und Nutzung von gesammeltem Regenwasser beispielswiese aus Zisternen o.ä.
Das Verbot ist bis zum 15.09.2026 befristet. Sofern die Niedrigwassersituation über den 15.09.2026 fortbesteht, kann die Frist verlängert werden. Sofern sich die Wassersituation vor Ablaufen der Frist entsprechend verbessert, wird das Verbot aufgehoben. Dies wird öffentlich bekanntgegeben.
Auf Antrag kann eine Ausnahme erteilt werden, sofern die Wasserentnahme wasserwirtschaftlich vertretbar ist und überwiegend dem Wohl der Allgemeinheit dient oder das Verbot im Einzelfall zu einer besonderen Härte führt.
Grundlage des Verbots ist eine fachliche Feststellung durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, wonach aufgrund der extremen Niedrigwassersituation kurzfristiger Handlungsbedarf besteht, um die Grundwasservorkommen im gesamten Landkreis nicht dauerhaft zu schädigen.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Passau einzusehen.
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