

Wegen Extrem-Niedrigwasser: Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz und Entnahme von Grundwasser eingeschränkt
Das Landratsamt Passau verbietet per Allgemeinverfügung (zusätzlich zu dem letzte Woche verfügten Entnahmeverbot aus Oberflächengewässern) mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz sowie von Grundwasser im Landkreis Passau zu folgenden Zwecken:
Das Verbot gilt bezüglich Grundwasser sowohl für erlaubnisfreie Grundwasserentnahmen als auch für Entnahmen mit wasserrechtlicher Zulassung.
Die meisten gewerblichen, gartenbaulichen und landwirtschaftlichen Nutzungen wie Feldbewässerungen oder die Wasserentnahme zu Produktionszwecken aus dem Grundwasser mit einer bestehenden Erlaubnis sind davon nicht betroffen, sofern diese nicht im Widerspruch zu den vorgenannten Verboten stehen. Unberührt von dem Verbot bleibt außerdem die Entnahme und Nutzung von gesammeltem Regenwasser beispielswiese aus Zisternen o.ä.
Das Verbot ist bis zum 15.09.2026 befristet. Sofern die Niedrigwassersituation über den 15.09.2026 fortbesteht, kann die Frist verlängert werden. Sofern sich die Wassersituation vor Ablaufen der Frist entsprechend verbessert, wird das Verbot aufgehoben. Dies wird öffentlich bekanntgegeben.
Auf Antrag kann eine Ausnahme erteilt werden, sofern die Wasserentnahme wasserwirtschaftlich vertretbar ist und überwiegend dem Wohl der Allgemeinheit dient oder das Verbot im Einzelfall zu einer besonderen Härte führt.
Grundlage des Verbots ist eine fachliche Feststellung durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, wonach aufgrund der extremen Niedrigwassersituation kurzfristiger Handlungsbedarf besteht, um die Grundwasservorkommen im gesamten Landkreis nicht dauerhaft zu schädigen.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Passau einzusehen.
Unterbrechung der Wasserversorgung in Garham: Ortsstraßen Am Schulfeld, Am Kirchberg und Dorfgasse
Ortsstraßen Am Schulfeld, Am Kirchberg und Dorfgasse:
Im Zuge der Sanierung der Ortsstraße „Am Schulfeld“, wird ein neues Schieberkreuz eingebaut. Dafür muss im oben genannten Bereich am Mittwoch, den 19.08.2026 von 8:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr die Trinkwasserversorgung abgesperrt werden.
Nur Ortsstraße Am Schulfeld:
Ebenso werden im Bereich „Am Schulfeld“ die Hausanschlussschieber im Zeitraum vom 17.08.2026 bis 21.08.2026 erneuert. Dafür muss das Wasser jeweils kurzfristig für ca. 1 bis 3 Stunden abgestellt werden. Der Wasserwart und die Baufirma wollen im Einzelfall vorab noch Bescheid geben.
Sorgen Sie bitte in jedem Fall während der gesamten Bauzeit mit entsprechenden Notvorräten vor, um geplante und ungeplante Ausfälle der Trinkwasserversorgung zu überbrücken.
Unterbrechung der Wasserversorgung in Garham: Ortsstraßen Am Schulfeld, Am Kirchberg und Dorfgasse
Im Zuge der Sanierung der Ortsstraße „Am Schulfeld“, werden mehrere Wasserschieber und Hydranten in Garham erneuert. Daher muss im Zeitraum vom 10.8.2026 bis 28.8.2026 mehrmals das Wasser abgestellt werden. Betroffen sind die Straßen Am Kirchberg, Am Schulfeld und die Dorfgasse. Zudem muss in diesem Zeitraum damit gerechnet werden, dass es im gesamten Ortsbereich Garham zu Druckschwankungen kommen kann. Konkrete Abstellzeiten werden jeweils noch bekannt gegeben.
Für die Beeinträchtigung bitten wir um Verständnis. Für Rückfragen steht Ihnen unser Wasserwart Herr Gotzler unter 0151 4206 0255 zur Verfügung.
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Der Markt Hofkirchen sucht
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Die Stelle ist je nach Vorliegen der entsprechenden persönlichen und fachlichen Voraussetzungen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (Meister/Techniker bis EG8 TVöD) vergütet.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen werden schriftlich bis 31.08.2026 an den Markt Hofkirchen, Rathausstraße 1, 94544 Hofkirchen, erbeten. Für weitere Auskünfte steht Herr Deser (
Hinweis der Wasserversorgung Bayerischer Wald zum Wassersparen
Die Wasserversorgung Bayerischer Wald bittet alle Abnehmer von Waldwasser aufgrund der anhaltenden Hitzewelle und wegen des enorm gestiegenen Wasserverbrauchs zur Gewährleistung einer sicheren Versorgung auf unnötigen Verbrauch (z.B. Bewässerung von Grün- und Sportanlagen, Autowäsche und dergleichen.) zu verzichten.
Soweit möglich wird um Beachtung gebeten.
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